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Förderung von Balkon-Solaranlagen ab 2023

Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Richtlinie zur Förderung von Balkon-Solaranlagen für vier Jahre in Kraft. Jährlich können bis zu 500 Balkonsolaranlagen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der Anschaffungskosten (maximal 200 €) gefördert werden. Es gilt das „Windhundprinzip“ - gefördert wird solange, bis der Topf in Höhe von jährlich 100.000 € geleert ist.

Um den Zuschuss zu erhalten, ist ein Antrag mit Nachweisen zu stellen über

oder

Wichtig!

  • Die Antragsstellung ist seit dem 1. Januar 2023 möglich.  In 2022 gestellte Anträge werden nicht gewertet.
  • Die Antragsfrist für das Kalenderjahr 2023 endet mit dem 31.10.2023. Nach dieser Frist eingegangene Anträge werden für das Jahr 2024 berücksichtigt. 
  • Nur Balkon-Solaranlagen, die im Jahr 2023 gekauft wurden, sind auch in 2023 förderfähig.

Wer Fragen zum Förderprojekt und Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahren hat, kann sich telefonisch an Herr Dirk Engelmann-Olwig wenden.