Förderung von Balkon-Solaranlagen ab 2023
Ab dem 1. Januar 2023 tritt die Richtlinie zur Förderung von Balkon-Solaranlagen für vier Jahre in Kraft. Jährlich können bis zu 500 Balkonsolaranlagen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von 25% der Anschaffungskosten (maximal 200 €) gefördert werden. Es gilt das „Windhundprinzip“ - gefördert wird solange, bis der Topf in Höhe von jährlich 100.000 € geleert ist.
Um den Zuschuss zu erhalten, ist ein Antrag mit Nachweisen zu stellen über
- ein PDF-Formular
oder
- einen Online-Service
Wichtig!
- Die Antragsstellung ist seit dem 1. Januar 2023 möglich. In 2022 gestellte Anträge werden nicht gewertet.
- Die Antragsfrist für das Kalenderjahr 2023 endet mit dem 31.10.2023. Nach dieser Frist eingegangene Anträge werden für das Jahr 2024 berücksichtigt.
- Nur Balkon-Solaranlagen, die im Jahr 2023 gekauft wurden, sind auch in 2023 förderfähig.
Wer Fragen zum Förderprojekt und Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahren hat, kann sich telefonisch an Herr Dirk Engelmann-Olwig wenden.