Wohnen im Alter
Zu Hause wohnen bleiben - Beratung und Hilfestellung für ältere Bürgerinnen und Bürger und ihre Angehörigen
Möglichst lange selbstständig und in den eigenen vier Wänden bleiben ist das Ziel der meisten Menschen. Im Laufe des Lebens können immer wieder Situationen eintreten, in denen durch Krankheit, Unfall oder Alter das Nutzen der eigenen Wohnung erschwert oder verhindert werden kann.
Um Ihnen die Möglichkeiten des Wohnens im Alter aufzuzeigen, bietet die Stadt Rodgau eine Beratung an. Hier steht das Motto "Wie erhalte ich - sogar bei auftauchenden Altersbeschwerden - meine Selbstständigkeit?" im Fokus.
Die Wohnberatung
- hilft bei der Auswahl von Hilfsmitteln
- informiert über Wohnen mit Technik, insbesondere intelligentes Licht
- zeigt Alltagsdienstleistungen auf (Essen auf Rädern, ambulante Pflegedienste, etc.)
- macht Vorschläge zur Wohnungsanpassung
- zeigt die Möglichkeiten baulicher Veränderungen auf
- informiert über die Angebote von Handwerkern, die solche Umbaumaßnahmen durchführen und die Voraussetzungen des Gebäudes begutachten
- informiert über Finanzierungsmöglichkeiten
- zeigt alternative Wohnmöglichkeiten und Wohnformen auf
Dabei wird individuell auf die Ausgangslagen und Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger eingegangen.
Wohnen mit Service
Das sogenannte "Wohnen mit Service" oder "Betreutes Wohnen" bietet die Möglichkeit, eigenständig in einer altersgerechten Wohnung oder einem Appartement zu leben und je nach individuellem Bedarf Unterstützungsleistungen hinzuzubuchen. Da "Betreutes Wohnen" kein geschützter Begriff ist, können sich die Angebote in den einzelnen Einrichtungen erheblich voneinander unterscheiden. In Rodgau bieten folgende Einrichtungen "Wohnen mit Service" an:
K&S Wohnen mit Service
Limburger Straße 1
63110 Rodgau (Nieder-Roden)
Tel.: 06106 6686971
Fax: 06106 6978629
E-Mail: rodgau-wms@ks-unternehmensgruppe.de
Johanniter Quartier Rodgau
Friedensstraße 4-6
63110 Rodgau (Nieder-Roden)
Tel.: 06106 871012
E-Mail: quartier.rodgau@johanniter.de
Römergarten Residenzen Haus Julia
Albert-Rißberger-Straße 1
63110 Rodgau (Weiskirchen)
Tel.: 06106 26850
Fax: 06106 2685499
E-Mail: rodgau@roemergarten-residenzen.de
Pflegeeinrichtungen
Sollte die Versorgung im eigenen Wohnumfeld nicht mehr sichergestellt sein, ist unter Umständen der Umzug in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung notwendig. Neben einem Verzeichnis über die Alten- und Pflegeheime in Rodgau und der näheren Umgebung können Sie sich bei der Seniorenberatung der Stadt Rodgau auch über Voraussetzungen für den Umzug in ein Heim, sowie Finanzierungsmöglichkeiten informieren. Es gibt folgende vollstationäre Pflegeeinrichtungen in Rodgau:
Haus Elfriede
Lahnstraße 2a
63110 Rodgau (Rollwald)
Tel.: 06106 71423
Fax: 06106 771882
E-Mail: information@haus-elfriede-rodgau.de
K&S Seniorenresidenz
Frankfurter Straße 78-80
63110 Rodgau (Nieder-Roden)
Tel.: 06106 770290
Fax: 06106 77029100
E-Mail: rodgau@ks-residenz.de
Haus Gretel Egner
Feldstraße 39
63110 Rodgau (Dudenhofen)
Tel.: 06106 8210
Fax: 06106 821123
E-Mail: gretelegner@korian.de
Römergarten Residenzen Haus Julia
Albert-Rißberger-Straße 1
63110 Rodgau (Weiskirchen)
Tel.: 06106 26850
Fax: 06106 2685499
E-Mail: rodgau@roemergarten-residenzen.de
Hildegard von Bingen Senioren-Zentrum Rodgau
Hannah-Arendt-Straße 9
63110 Rodgau (Hainhausen)
Tel.: 02602 95084-0
Fax: 02602 95084-29
E-Mail: senioren-zentrum@h-v-b.de
Sozialwohnungen für Seniorinnen und Senioren
Haushalte mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, sich für die Vermittlung einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung für Seniorinnen und Senioren (ab 60 Jahren) in Rodgau vormerken zu lassen.
Um sich vormerken zu lassen, müssen Sie den Antrag auf Vermittlung einer Sozialwohnung für Seniorinnen und Senioren in Rodgau ausfüllen und auch die von uns geforderten Unterlagen (siehe unten) einreichen. Den Antrag können Sie ganz einfach auf unserer Internetseite herunterladen. Sollten Sie nicht die technischen Voraussetzungen dazu haben, können Sie den Antrag bei uns im Rathaus abholen oder wir schicken ihn Ihnen per Post nach Hause.
Bitte beachten Sie, dass die Wohnraumvergabe ausschließlich durch den Fachdienst 7, Fachbereich Infrastrukturelle Gebäudewirtschaft (IGW), beschlossen wird. Unser Fachdienst, der Fachbereich Soziale Dienste, hat lediglich ein Vorschlagsrecht. Sobald uns eine Freimeldung über eine Wohnung vorliegt, schlagen wir drei Antragsstellende aus unserer Bewerberliste vor. Der Fachdienst 7 (IGW) entscheidet aus diesen drei Vorschlägen, wer in die Wohnung einziehen kann. Der Vorschlag richtet sich nach sozialer Dringlichkeit der Antragstellenden, daher sind lange Wartezeiten nicht auszuschließen.
Die Stadt Rodgau kann somit Ihrem berechtigten Anliegen auf eine angemessene Wohnung nur bedingt nachkommen.
Ein Rechtsanspruch auf die Beschaffung einer Wohnung ist nicht gegeben.
Bitte beachten Sie, dass die angemessene Wohnungsgröße sich nach Personenzahl Ihres Haushaltes richtet. Demnach haben Antragstellende Anspruch wie folgt:
- 1-Person-Haushalt: bis zu 50 m² oder bis zu 1 Wohnraum
- 2-Personen-Haushalt: bis zu 60 m² oder bis zu 2 Wohnräumen
- 3-Personen-Haushalt: bis zu 75 m² oder bis zu 3 Wohnräumen
- für jede weitere Person nach Bedarf zusätzlich maximal 12 m² oder 1 weiterer Wohnraum.
Die Küche und die zur Wohnung gehörenden Nebenräume (z. B. Keller) zählen nicht dazu.
Sollte ein zusätzlicher Raumbedarf oder ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf bestehen oder zukünftig nötig sein (z. B. wegen erhöhtem Pflegebedarf oder einer Gehbehinderung), ist dies zu begründen und nachzuweisen. In Ausnahmefällen kann dann ein solcher Bedarf anerkannt werden.
Benötigte Unterlagen zum Antrag (in Kopie):
- Ausweis ggf. Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise der letzten 12 Monate aller im Antrag aufgeführten Personen (z. B. Lohnabrechnungen, aktueller Rentenbescheid, aktueller Bescheid SGB II/ SGB XII)
- Nachweis über Mietzahlungen der letzten 3 Monate (z. B. Kontoauszüge)
- ggf. Nachweis über Vermögen (z. B. Sparbuch)
- ggf. Nachweis über Einnahmen aus Kapitalvermögen (z. B. Zinsen/ Dividenden, Aktiengeschäfte, Wertpapiere)
- ggf. Nachweise über Einnahmen aus Vermietung/ Verpachtung
- ggf. Bescheid über Wohngeld
- ggf. Nachweis über Unterhaltszahlungen
- ggf. Kündigungsschreiben/ Räumungsurteil
- ggf. Schwerbehindertenausweis/ Feststellungsbescheid
- ggf. Bescheid der Pflegeversicherung (über Einstufung der Pflegebedürftigkeit)
- ggf. Vollmacht/ Betreuerausweis