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Was erledige ich wo?

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Verwendung eines kommunalen Wappens beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung

Wie?

  • Online-Service
  • Vor Ort
    • Im Rathaus nach telefonischer Terminvereinbarung, Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Entwurf mit beabsichtigter Darstellung des Wappens/ Logos, in dem ersichtlich ist, in welcher Form es verwendet werden soll
  • Angaben zum Nutzungszeitraum und Nutzungszweck

Kosten?

  • Kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Das Wappen einer Gemeinde, einer Stadt oder eines Landkreises darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwen-det werden.

Aus dem Antrag und einem beizufügenden Entwurf der beabsichtig-ten Darstellung des Wappens muss ersichtlich sein, in welcher Form und zu welchem Zweck es verwendet werden soll.

Gelegentliche Darstellungen des Wappens zu Schmuckzwecken bei Tagungen, Festlichkeiten und ähnlichen Anlässen können formlos beantragt werden.
Die Verwendung des Wappens darf die berechtigten Interessen der Kommune nicht beeinträchtigen.
 

Was sollte ich noch wissen?

Auch ein abgewandeltes oder stilisiertes Wappen, das mit dem Wappen einer Kommune verwechselt werden kann, darf nur mit der Genehmigung der betreffenden Kommune verwendet werden.

Herausgebende Stelle

Koordinierungsstelle OZG Kommunal

Fachlich freigegeben durch

Koordinierungsstelle OZG Kommunal

Fachlich freigegeben am

06.04.2023

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.