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Was erledige ich wo?

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Sprengungen mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  • Vor Ort
    • nach erfolgter telefonischer Terminvereinbarung 
    • ADRESSE: Hans-Blöckler-Straße 1, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • vor Ort
    • Anzeigeformular mit den ggf. notwendigen Plänen und Berechnungsunterlagen

Kosten?

  • Kostenlos 

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Vor der Durchführung von Sprengarbeiten ist die Sprengung eine Woche vorher anzuzeigen. Bei mehreren gleichartigen Sprengungen vier Wochen vorher.

Ausgenommen hiervon sind Sprengungen in Steinbrüchen, bei denen die Sprengarbeiten in der Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes des Steinbruchs enthalten sind.

Betroffen sind u.a. auch Sprengungen zum Abriss von Fundamenten oder Gebäuden oder bei Baumaßnahmen.
 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.