Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
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- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Angabe der Geburtsregisternummer und des Geburtsstandesamts
- Eine erweiterte Meldebescheinigung bei einem Wohnsitz in Deutschland
2. Anschließend vor Ort
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- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
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- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der Heiratswilligen
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister oder eine Lebenspartnerschaftsurkunde mit Angabe der Geburtsregisternummer und des Geburtsstandesamts
- Eine erweiterte Meldebescheinigung bei einem Wohnsitz in Deutschland
- Vor Ort im Original vorzulegen
Kosten?
- kostenlos (zusätzliche Gebühren können nur durch gewünschte Urkunden oder bei Trauungen außerhalb der Öffnungszeiten mit 71,00 € entstehen)
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Personen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, können diese ab dem 1. Oktober 2017 in eine Ehe umwandeln. Die Lebenspartner müssen hierfür gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Haben die Lebenspartner bisher noch keinen gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, können sie im Rahmen der Eheschließung einen Ehenamen bestimmen.
Ansprechpunkt
An das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der beiden Lebenspartner seinen Wohnsitz (Haupt- oder Nebenwohnsitz) oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Hat keiner der Lebenspartner einen Wohnsitz im Inland, ist das Standesamt zuständig, vor dem die Ehe geschlossen werden soll.
Für die anschließende Entgegennahme der Erklärungen über die Eheschließung ist jedes deutsche Standesamt zuständig.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde
- wenn die Geburt im Inland beurkundet wurde: beglaubigter Auszug aus dem (elektronischen) Geburtenregister oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch
- wenn die Geburt im Ausland beurkundet wurde: aktuelle Geburtsurkunde
Wurde die bestehende Lebenspartnerschaft nicht bei dem Standesamt begründet, das die Umwandlungserklärung entgegen nehmen soll, ist von den Lebenspartnern zusätzlich eine Lebenspartnerschaftsurkunde oder ein Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister vorzulegen.
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 11, 12 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 bis 3, §§ 14 bis 16, § 17a Personenstandsgesetz
- §§ 28 f. Personenstandsverordnung
- § 20a Lebenspartnerschaftsgesetz
- §§ 1309, 1353, 1355 Bürgerliches Gesetzbuch
- Art. 3 des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Hinweise (Besonderheiten)
Für die Rechte und Pflichten der Lebenspartner ist auch nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe der Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft maßgebend.
Verfahrensablauf
Die betroffenen Lebenspartner melden die beabsichtigte Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim zuständigen Standesamt an.
Um die Eheschließung anzumelden, suchen in der Regel beide Lebenspartner gemeinsam das zuständige Standesamt auf. Ist einer der beiden Lebenspartner verhindert, kann er den anderen Lebenspartner schriftlich bevollmächtigen. Das Standesamt benötigt dazu die schriftliche Vollmacht des verhinderten Lebenspartners.
Sind beide aus wichtigem Grund verhindert, können sie die Umwandlung auch schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten anmelden.
Voraussetzungen
Die beiden Lebenspartner müssen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und vor einem Standesbeamten gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.