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Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per E-Mail oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach telefonischer Terminvereinbarung
Wie?
- Per E-Mail an standesamt@rodgau.de
- Bitte das Eheschließungs-, Geburts- oder Sterbedatum, den Namen der betreffenden Person und die eigene Adresse nennen.
- Bei Eheschließungen oder Geburten vor dem 01.01.1977 bitte auch den Eheschließungs- oder Geburtsort angeben.
- Die Urkunde schicken wir Ihnen mit einer Rechnung zu.
- vor Ort
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Per E-Mail
- Hinweis:
Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses.
- Hinweis:
- vor Ort
- Personalausweis oder Reisepass
- Hinweis:
Falls Sie die Urkunde nicht für sich selbst beantragen, benötigen wir eine Vollmacht oder einen Nachweis des rechtlichen Interesses.
Kosten?
- 12 € für die erste Urkunde
- 6 € für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beantragen.
Dieser kann gemeinsam mit der Sterbeurkunde beantragt werden.
Voraussetzungen
- Der Registerauszug kann beantragt werden von: Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen der verstorbenen Person
- Geschwister des Verstorbenen müssen bei der Beantragung ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
- Andere Personen müssen bei der Beantragung ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Sie müssen mindesten 16 Jahre alt sein.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.