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Befreiung von der Ausweispflicht

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

oder

    • per Post senden an Stadt Rodgau, Hintergasse 15
  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • PDF-Formular
    • Antragsformular
    • Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
    • Ggf. Betreuungsnachweis
  • Vor Ort
    • Antrag kann vor Ort ausgefüllt werden
    • Ausweis (auch wenn nicht mehr gültig)
    • Ggf. Betreuungsnachweis

Kosten?

  • kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

  1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
     

An wen muss ich mich wenden?

An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.