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Was erledige ich wo?

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Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
    • Nach Einzug auf ein Binnenschiff im Inland
    • Bei Fahrt auf einem Seeschiff, meldet Sie Ihr Reeder an
    • Hinweis: Es ist keine Anmeldung notwendig, wenn Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind

Wie?

  • Vor Ort
    • Im Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

Kosten?

  • Kostenlos

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Ziehen Sie auf ein Binnenschiff, das für ein Schiffsregister im Inland eingetragen ist, müssen Sie sich anmelden.

Fahren Sie auf einem Seeschiff, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, meldet Sie der Reeder an. Hierzu haben Sie dem Reeder die dafür notwendigen Angaben zu machen.

Die Meldepflicht besteht in beiden Fällen nicht, soweit Sie in Deutschland für eine Wohnung gemeldet sind.

Ansprechpunkt

Für Binnenschiffer die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes liegt. Andere Meldebehörden oder die Wasserschutzpolizei dürfen Ihre Anmeldung annehmen, die sie dann an die Meldebehörde des Heimathafens weiterleitet.

Für Seeleute die Meldebehörde am Sitz des Reeders.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Voraussetzungen

Das Binnenschiff muss für ein Schiffsregister im Inland eingetragen sein.

Das Seeschiff muss berechtigt sein, die Bundesflagge zu führen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Formulare

Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

Hinweise (Besonderheiten)

Bei Binnenschiffen gelten die Vorschriften über die allgemeine Meldepflicht.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.