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14.06.2022

Änderung der Verkehrsregelung an der Kreuzung K 174 / Dudenhöfer Straße

Auch wenn die Vorfahrtsberechtigung an der großen Kreuzung zwischen Jügesheim und Dudenhofen erst Beachtung findet, wenn die dortige Lichtsignalanlage ausfällt, möchte die Straßenverkehrsbehörde auf eine maßgebliche Änderung hinweisen. Zurzeit besteht an der genannten Kreuzung bei Ampelausfällen eine Vorfahrtsberechtigung für die Nieuwpoorter Straße und Dudenhöfer Straße. Analog dem hierarchischen Aufbau der klassifizierten Straßen soll die Vorfahrt nun der Kreis- und Landesstraße zugeordnet werden. Die dafür zuständige Behörde Hessen Mobil lässt deshalb am 23. Juni, ab 08:30 Uhr, die Vorfahrtsregelung entsprechend ändern. Die K 174 wird dabei mit dem VKZ 306 (Vorfahrtstraße) ausgeschildert und die Nieuwpoorter Straße und die Dudenhöfer Str. mit dem VKZ 206 (Halt! Vorfahrt gewähren!). Das gelbe Blinklicht an der Lichtsignalanlage muss so angepasst werden, dass die untergeordneten Straßen, hier die Nieuwpoorter und die Dudenhöfer Straße, beim Ampelausfall das gelbe Blinklicht erhalten. Da neben dem Austausch der Vorfahrtsbeschilderungen auch die Leitlinien entlang der Fahrbeziehung zwischen Jügesheim und Dudenhofen entfernt werden müssen, kann es während der Umsetzung der Maßnahmen an diesem Tag zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Umsetzung der Maßnahme dauert ca. 3 Stunden; während der Arbeiten ist die Verkehrsregelung durch die Ordnungspolizei gewährleistet. Es wird empfohlen, für den Zeitraum der Arbeiten auf andere Straßen wie z. B. die B45 auszuweichen.