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28.05.2024

»Public Viewing" zu später Stunde während der Fußball-Europameisterschaft

Die Stadt Rodgau weist darauf hin, dass die Bundesregierung vor wenigen Tagen eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen unter freiem Himmel über die Fußball-Europameisterschaft in diesem Jahr beschlossen hat. Mit Somit ist "Public Viewing" während der Fußball-Europameisterschaft auch für späte Spiele, die nach 21 Uhr stattfinden, möglich. Die Übertragung zahlreicher Spiele beginnen erst um 21 Uhr – Spielende ist 23 Uhr, spätestens jedoch vor 24 Uhr. Mit der Verordnung erweitert die Bundesregierung den Spielraum der Kommunen, das öffentliche Übertragen von Fußballspielen zuzulassen. Dazu muss ein erhöhtes öffentliches Interesse gegeben sein und der Schutz der Nachbarschaft vor Geräuschen berücksichtigt werden. Neben dem öffentlichen „Public-Viewing“-Veranstaltungen im Freien, bei denen Spiele der Fußball-EM „live“ übertragen werden, findet die Bundesverordnung unter anderem auch Anwendung bei der Genehmigung von „Public-Viewing“-Veranstaltungen in Freiluftgaststätten. Darunter fallen nicht nur Biergärten, sondern auch Gaststätten mit Außenbewirtschaftung. Fußballübertragungen in Gaststätten und private Veranstaltungen, z.B. auf Terrasse, Balkon und Garten, fallen nicht unter die Verordnung. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Rodgau entscheidet in Abstimmung mit der Polizeistation Heusenstamm, ob eine Ausnahme zugelassen wird. Für die Prüfung der Genehmigungsfähigkeit ist ein entsprechender Antrag mit Nennung des Veranstalters, dem Ort der Darbietung und einer Aufzählung der Spiele vorzulegen. Für die aufgezählten Spiele wird pro Antrag eine Genehmigung erteilt. Die Verwaltungskosten belaufen sich auf 62 Euro, unabhängig wie viele Spiele aufgezeigt werden. Auskünfte erteilt Thomas Schneider am Telefon unter der 06106/693-1272 oder per Mail an ordnungsamt@rodgau.de. Weitere Informationen rund um die Verordnung anlässlich der Fußball-EM sind auch dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz unter www.bmuv.de/GE1038.