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19.11.2024
Anmeldung des Wohnsitzes in Rodgau ab jetzt auch online möglich
Die Stadt Rodgau erweitert ihr Angebot an digitalen Dienstleistungen und bietet ab sofort die Wohnsitzanmeldung vollständig digital und gebührenfrei für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürgerinnen und -bürger mit eID-Karte an. Die elektronische Wohnsitzanmeldung wurde im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entwickelt und ist nach und nach in ganz Deutschland verfügbar. Wer von einer anderen deutschen Stadt neu nach Rodgau zieht oder auch innerhalb der Stadt die Adresse wechselt, muss für die An- bzw. Ummeldung nicht mehr persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgerservice vorsprechen. Der neue Online-Dienst verbindet den gesamten Meldeprozess mit der Änderung der Adressdaten im Melderegister und der Aktualisierung des Personalausweises, der eID-Karte und des Reisepasses. Diese elektronische Lösung ist aber von Seiten des Gesetzgebers an die folgenden Voraussetzungen geknüpft: Ummeldung nur innerhalb Deutschlands, derzeit nur für deutsche Staatsangehörige und EU-Angehörige mit eID-Karte, Nutzerkonto mit Online-Ausweis (Bund-ID). Die Bund-ID kann kostenlos unter id.bund.de/de angelegt werden. Ein gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion oder eine eID-Karte, ein NFC-fähiges Smartphone, die auf dem Smartphone installierte AusweisApp sowie die Wohnungsgeberbestätigung. Der Service kann über die Homepage der Stadt Rodgau, rodgau.de, unter der Rubrik „Bürgerservice und Online-Services“ oder über die Webseite wohnsitzanmeldung.de genutzt werden. Die Wohnsitzanmeldung verläuft in drei Schritten: Zunächst werden die Informationen zur neuen Wohnung angegeben und dann die ggfs. notwendige Wohnungsgeberbestätigung hochgeladen. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde steht eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung als Download zur Verfügung. Nun kann die Aktualisierung der Adressdaten auf dem Chip des Personalausweises ebenfalls selbständig über den Online-Dienst und die AusweisApp vorgenommen werden. Zum Schluss erfolgt ein automatisches Anschreiben der Bundesdruckerei mit einem Adressaufkleber für den Personalausweis und gegebenenfalls einem Wohnortaufkleber für den Reisepass. Dieser wird abschließend nach Anleitung eigenständig von den Bürgerinnen und Bürgern auf die jeweiligen Dokumente geklebt.