Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan »Rodgau West I«
Für das Bebauungsplanverfahren Rodgau West I steht die erste Beteiligungsphase, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB, an. Die Bürgerinnen und Bürger können sich auf mehreren Wegen zwischen dem 26. Februar und dem 29. März zum aktuellen Stand der Planung, dem Vorentwurf zum Bebauungsplan äußern. Es gibt dazu verschiedene Variante während der frühzeitigen Beteiligung. Online ist es schriftlich über die Beteiligungsplattform he.bauleitplanung-online.de oder per E-Mail unter der Mail-Adresse planung@rodgau.de möglich. Schriftlich oder mündlich besteht die Option sich im Rathaus in der Hintergasse 15 im 1. Stock, Zimmer 1.8, oder im Rahmen der Bürgerinformationsveranstaltung einzubringen. Die Bürgerinformationsveranstaltung findet am 7. März ab 19 Uhr im Stadtverordnetensitzungssaal des Rathauses statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die voraussichtlichen Auswirkungen sowie die Inhalte des Vorentwurfs zum Bebauungsplan informieren, Fragen stellen und Anregungen abgeben. Auch Kinder und Jugendliche als Teil der Öffentlichkeit sind eingeladen, an der Beteiligung teilzunehmen und ihre Anregungen einzubringen. Nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung werden die vorgebrachten Anregungen ausgewertet. Auf Basis dieser Auswertung erfolgt die Erstellung des Entwurfs zum Bebauungsplan, der wiederum in der zweiten Beteiligungsphase offengelegt wird. Der Zeitpunkt der Offenlage gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB kann derzeit noch nicht terminlich benannt werden. Zur Entwicklung des größten Baugebietes seit Bestehen der Stadt Rodgau hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau nach intensiven Beratungen zur künftigen Entwicklung der Stadt im Jahre 2016 einen deutschlandweiten Wettbewerb ausgelobt. Die Siegerin des Wettbewerbes, das Planungsbüro prosa Architektur und Stadtplanung mbH aus Darmstadt hatte im Anschluss an den Wettbewerb in enger Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung in Rodgau die Rahmenpläne 1 und 2 erarbeitet. Auf deren Grundlage wird nun der erste Bebauungsplan entwickelt. Die Aufstellung des ersten Bebauungsplanes, Rodgau Nr. 7 „Rodgau West I“, wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 13. Dezember 2021 beschlossen. Mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurde das Planungsbüro Fischer aus Wettenberg beauftragt. Weitergehende Informationen sind über die Internetseite www.rodgau-west.de erhältlich. Mittels des Bebauungsplanes wird das Baurecht geschaffen, um die zur Entwicklung des Baugebietes erforderlichen Infrastrukturen (Straßen, Wasser- und Abwasserleitungen, Stromversorgung, Grünflächen etc.) sowie insbesondere Wohngebäude, Gebäude zur Nahversorgung, Kindergarten, Schule etc. errichten zu können.
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