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10.01.2023

Bis zu 200 Euro für den Klimaschutz - Balkon-Solaranlagen werden gefördert

Energiesparen, Klimaschutz oder erneuerbare Energien – Schlagworte, die in aller Munde sind. Bereits Ende 2019 hat die Stadtverordnetenversammlung ein Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzept beschlossen. Darin ist unter anderem eine Analyse zum Potenzial an erneuerbaren Energien im Stadtgebiet zu finden. Das positive Ergebnis: Rund 220 Gigawattstunden könnten im Jahr zur Stromerzeugung durch Photovoltaikanlangen erwirtschaftet werden. Bislang wird dieses Potenzial allerdings zu wenig ausgeschöpft. Mit der Förderung von sogenannten Balkon-Solaranlagen soll das nun mehr werden. Damit könnte ein Anreiz für Menschen geschaffen werden, die vielleicht keine Möglichkeit haben, eine große Anlage umzusetzen und dennoch etwas für die Umwelt tun wollen. Den entsprechenden Beschluss fasste die Stadtverordnetenversammlung im Dezember und die Richtlinie zur Förderung von Balkon-Solaranlagen trat am 1. Januar in Kraft. Über vier Jahre sollen nun bis zu 500 Balkonsolaranlagen mit einem einmaligen Zuschuss bis zu 200 Euro pro Anlage gefördert werden. Was ist oder kann so eine Balkon-Solaranlage? Sie besteht meist aus einem oder zwei Solarmodulen, die zusammen maximal 600 Watt Peak leisten dürfen, und einem Wechselrichter. Sind mehr Module in Verwendung, drosselt der Wechselrichter die Leistung auf maximal 600 Watt Peak. Bei einer Anlage mit maximal 600 Watt Leistung lassen sich etwa 20 Prozent des Stromverbrauchs eines Durchschnittshaushalts einsparen. Doch selbst bei Anlagen mit nur 150 Watt sind Einsparpotenziale möglich. Anträge können beispielsweise über einen Online-Service auf www.rodgau.de gestellt werden, alternativ geht das aber auch per Post oder Mail mit ausgefülltem Antragsformular. Antragsschluss ist für die im jeweiligen Jahr gekaufte Anlage der 31. Oktober. Gefördert werden Anlagen in der Reihenfolge des Antragseinganges und im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel. Anträge eines Kalenderjahres werden bis spätestens 28. Februar des Folgejahres ausgezahlt. Die Installation der Balkon-Solaranlage muss spätestens bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahres erfolgen. Der Programmerfolg wird im Rahmen des jährlichen Klimaschutz- und Umweltberichtes dargestellt. Bis dato sind 36 Anträge gestellt werden – und es dürfen gerne deutlich mehr werden. Wer Fragen zum Förderprojekt und Ablauf des Antrags- und Bewilligungsverfahren hat, kann sich telefonisch an 693-1351 oder per Email an umwelt@rodgau.de wenden. Weitere Infos inklusive Online-Prozess unter www.rodgau.de/Balkon-Solaranlagen.