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21.09.2021
Bundestags-, Bürgermeister- und Landratswahl - Briefwahl noch möglich
Für die bevorstehenden Wahlen können noch immer Briefwahlunterlagen angefordert werden. Wer sein Kreuzchen auf dem Briefwahl-Weg machen möchte, benötigt einen Wahlschein, der auf unterschiedliche Weise beantragt werden kann. Eine Onlinebeantragung über die Homepage www.rodgau.de ist nur noch bis Mittwoch, 22. September möglich. Danach entfällt diese Möglichkeit, da über das Rechenzentrum das Erstellen der Wählerverzeichnisse begonnen wird. Bis Freitag, 24. September, können Briefwahlanträge entweder persönlich im Bürgerservice im Rathaus, Wahlbenachrichtigung nicht vergessen, oder per Mail an briefwahl@rodgau.de gestellt werden. Bei plötzlicher Erkrankungen von Wahlberechtigten kann die Briefwahl darüber hinaus durch einen Bevollmächtigten unter Vorlage einer Vollmacht und des Ausweises des Bevollmächtigten am Samstag, 25. September, von 9 bis 12 Uhr und am Sonntag, 26. September, von 8 bis 15 Uhr, im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden. Hierfür ist natürlich keine Terminvereinbarung notwendig. Eine telefonische Beantragung der Briefwahlunterlagen ist nicht möglich. Aktuell haben bisher 15.400 Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen beantragt. Am Wahlsonntag sind 15 allgemeine Wahllokale in Rodgau von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal die Wählerschaft ihre Stimmen abgeben kann, ist den zugestellten Wahlbenachrichtigungen zu entnehmen. Liegt die Wahlbenachrichtigung nicht vor, kann das Wahllokal am Wahlsonntag auch telefonisch beim Bürgerservice, Telefon 693-1331, angefragt werden. In den Wahllokalen besteht Maskenpflicht. Die eingegangenen Briefwahlunterlagen werden in 15 Briefwahllokalen ausgezählt.