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28.11.2023

Der Kinderreisepass wird zum nächsten Jahr eingestellt

Bundesweit können ab dem 1. Januar keine Kinderreisepässe mehr beantragt, verlängert oder aktualisiert werden. Grund dafür ist eine Gesetzesänderung. Kinderreisepässe, die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Die Alternative für den Kinderreisepass ist der reguläre Personalausweis und / oder Reisepass. Diese können unabhängig vom Alter beantragt werden und haben (bis zum 24. Lebensjahr) eine Gültigkeit von 6 Jahren. Die Kosten für den Personalausweis (unter 24 Jahren) liegen bei 22,80 € und für den Reisepass bei 37,50 €. Eltern, die mit den Kindern eine Reise planen, sollten sich rechtzeitig über die gültigen Einreisebedingungen des Urlaubslandes informieren, damit das entsprechende Ausweisdokument frühzeitig beantragt werden kann. Für einen Express Reisepass entsteht eine Gebühr von 69,50 €. Wichtig zu wissen ist, dass anders als beim Kinderreisepass der reguläre Personalausweis und Reisepass nicht direkt bei Beantragung ausgestellt werden können. Der Personalausweis braucht etwa 2-3 Wochen bis zur Fertigstellung, der Reisepass ca. 4-6 Wochen. Zur Beantragung muss ein biometrisches Passfoto, welches nicht älter als 6 Monate sein darf, mitgebracht werden. Außerdem ist entweder das bisherige Dokument oder die Geburtsurkunde mitzubringen. Falls nicht beide sorgeberechtigte Elternteile anwesend sein können, muss eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils ausgefüllt und unterschrieben werden und eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden. Termine für die Beantragung können online über www.rodgau.de/terminvergabe reserviert werden. Bei Fragen steht das Team des Bürgerservice Rodgau unter buergerservice@rodgau.de per Mail oder telefonisch unter der 06106 / 693-0 zur Verfügung.