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28.05.2024

Europawahl - Infos zu den Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen für die am 9. Juni stattfindende Europawahl sind bundesweit verschickt und sollten bei allen spätestens am 20. Mai eingegangen sein. In Einzelfällen kann es aber dazu kommen, dass die Briefe aus unterschiedlichen Gründen bei einigen Bürgerinnen und Bürgern nicht angekommen sind. Unbedingt nötig ist die Wahlbenachrichtigung zum Wählen aber nicht. Wer die Wahlbenachrichtigung bis jetzt nicht erhalten oder etwa verloren hat, kann sich im Wahllokal unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses - Wahlberechtigte aus anderen Staaten der Europäischen Union durch ihren Identitätsausweis ausweisen. Ohne Wahlbenachrichtigung fehlen allerdings die Informationen zu den Wahlbezirken und -räumen. In der Wahlbekanntmachung die auch auf der Homepage der Stadt Rodgau unter www.rodgau.de zu finden ist, werden diese alle aufgeführt. Wer also keine Wahlbenachrichtigung hat, sollte sich vorsorglich und unverzüglich bei der Wahlbehörde der Stadt Rodgau erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt und in welchem Wahllokal gewählt werden kann. Am besten sollte eine Anfrage per Mail an wahlen@rodgau.de geschickt werden. Wer am 9. Juni nicht zu Hause ist, oder aus anderen Gründen lieber in den eigenen vier Wänden wählen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Dafür muss bei der Stadtverwaltung Rodgau der sogenannte Wahlschein beantragt werden. Das geht persönlich, schriftlich (Brief, Fax und E-Mail) oder online unter www.rodgau.de.