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18.01.2022

Förderung: Rückbau von Schottergärten und versiegelter Flächen

Neues Jahr, neue Möglichkeit – auch in diesem Jahr können Anträge zur Förderrichtlinie „Rückbau von Schottergärten“ bei der Stadt Rodgau eingereicht werden. Dabei ist die Förderung, wie der Name vorerst vermuten lässt, nicht nur für die Umwandlung von Schottergärten, sondern auch für die Renaturierung von durch Pflaster oder Asphalt versiegelten Flächen möglich. Die Stadt Rodgau stellt dazu erneut 30.000 EUR für die Stärkung der Artenvielfalt und die Verbesserung des Stadtklimas zur Verfügung. Jede Maßnahme kann mit maximal 1.500 Euro gefördert werden. Dringend zu beachten ist, dass der Antragsschluss in diesem Jahr der 31. März ist. Die schriftliche Bewilligung der Anträge erfolgt bis zum 30. April. Danach darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Ab 10 m2 versiegelter Fläche kann die Förderrichtlinie zum „Rückbau von Schottergärten“ in Anspruch genommen werden. Grund für die Aktion sind die Herausforderungen der Klimaerwärmung, der Verlust an Artenvielfalt und die Grundwasserveränderungen sowie deren Folgen. Die negativen Auswirkungen sind in aller Munde und werden zukünftig ohne ein aktives Handeln noch zunehmen. Umso wichtiger ist, dass sowohl im Großen als auch im Kleinen gegengesteuert wird. Neben der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben kann jede einzelne Person darüber hinaus auch freiwillig das eigene Umfeld gestalten, sei es durch Begrünung von Balkonen, Dächern und Fassaden oder eben auch durch die Entsiegelung von Flächen. „Schottergärten“ waren lange Zeit der Inbegriff von moderner und bequemer Gartengestaltung. Konsequenzen daraus wurden nicht bedacht. Das neue unterstützenswerte Motto lautet heute „der neue Schick ist grün, bunt und mit Leben erfüllt“. In diesem Sinne ist jede betroffene Person dazu aufgerufen, das eigene Grundstück auf Möglichkeiten der Wiederbelebung durch Entsiegelung, Einbringung von Mutterboden und Bestückung mit bienen- bzw. insektenfreundlichen Pflanzen zu überprüfen. Interessierte die Fragen zum Förderprojekt haben, können sich gerne an die Mitarbeitenden des zuständigen städtischen Fachdienstes unter der Rufnummer 693-1350 wenden. Die Förderrichtlinie als herunterladbares PDF mit allen wissenswerten Details ist auf der Homepage der Stadt Rodgau durch Eingabe der Stichworte „Förderrichtlinie Schottergärten“ in die Suche zu finden.