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19.03.2024

Förderung von Projekten für »Zuhause im Zentrum«

Wer bereits eine Projektidee hat, mit der die Attraktivität des Stadtteilzentrums rund um den Puiseauxplatz Nieder-Roden gesteigert werden kann, hat ab jetzt die Möglichkeit eine Förderung durch den Verfügungsfonds zu beantragen um bis zu 20.000 € Unterstützung für ein Projekt zu erhalten. Mit dem Verfügungsfonds können Bürgerinnen und Bürger ein vielseitiges Spektrum von kleineren bis mittlere Maßnahmen finanzieren. Grundvoraussetzung ist, dass die Maßnahmen der Belebung und Attraktivitätssteigerung des Stadtteilzentrums zugutekommen müssen. Das können unter anderem Investitionen in den öffentlichen Raum wie beispielsweise in Möblierung, Beleuchtung, Kunst und Begrünung oder die Ausstattung und Organisation von Veranstaltungen sein. Darüber hinaus können auch Konzepte, Beratungsleistungen oder Planungen, die auf eine Attraktivitätssteigerung des Zentrums abzielen, gefördert werden. Einen Antrag auf Förderung können neben Bürgerinnen und Bürgern auch Akteure aus der lokalen Wirtschaft wie dem Einzelhandel oder der Gastronomie, Vereine und Bürgerinitiativen, gemeinnützige Träger oder Interessengemeinschaften stellen. Voraussetzung ist jedoch, dass sich das Projekt im Fördergebiet des Projekts „Zuhause im Zentrum“ befindet. Weitere Informationen wie die Richtlinie zum Verfügungsfonds oder das Antragsformular sind auf der Projektwebseite www.ziz-nieder-roden.de zu finden oder bei den Ansprechpersonen der Stadt Rodgau unter der E-Mail-Adresse stadtentwicklung@rodgau.de erfragen. Außerdem wird es einen kleinen Infostand auf dem Wochenmarkt am Freitag, den 22. März von 9 bis 13 Uhr geben. Jeder ist herzlich dazu eingeladen, vorbeizukommen und sich direkt vor Ort zu informieren. Hintergrund des Verfügungsfonds ist das Förderprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, in welches die Stadt Rodgau mit dem Zentrum rund um den Puiseauxplatz vorletztes Jahr aufgenommen wurde. Der Förderzeitraum endet im August 2025. Bis dahin ist auch die Umsetzung von Maßnahmen über den Verfügungsfonds möglich.