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15.02.2022
Gehwegparken wird weiterhin kontinuierlich unterbunden
Was im letzten Jahr begonnen wurde, wird nun fortgesetzt. Nach und nach müssen alle parkenden Fahrzeuge von den Gehwegen weichen. Auch wenn es jahrelang geübte Praxis gewesen sein mag, bleibt das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig. Das gilt auch, wenn nur zwei Reifen des Autos auf dem Gehweg stehen. Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass den Nutzenden eine Gehwegbreite von 1,80 Meter, sofern baulich überhaupt vorhanden, zur Verfügung stehen muss. Das bisherige Mindestmaß war 1 Meter. Mit dieser Änderungen soll allen Menschen quer durch die Generationen, die auf dem Gehweg unterwegs sind, möglichst die volle Breite zur Verfügung stehen. Schritt für Schritt oder besser Straßenzug für Straßenzug werden nun Autofahrende informiert und zur Beachtung der Vorschriften angehalten. Die Ordnungsbehörde wird demnächst in folgenden Straßen das Gehwegparken überprüfen: In Jügesheim in der Mühlstraße und der Babenhäuser Straße, südlich der Haingrabenstraße, in Dudenhofen in der Bachstraße und Am Rückersgraben, in der Münchner Straße, Nieder-Roden, in Hainhausen in der Ernst-Reuter-Straße und der Jügesheimer Straße und im Rödernweg, Weiskirchen. Zunächst wendet sich die Ordnungsbehörde mit Hinweiszetteln und Postwurfsendungen an die Anwohnenden und gibt dabei einen Überblick zur Rechtslage. Über einen QR-Code können ausführliche Informationen zur Thematik aufgerufen werden. Wenn die Verkehrsteilnehmer nach entsprechender Information das Parken auf dem Gehweg nicht unterlassen, müssen Verwarngeldverfahren eingeleitet werden. Die Stadt Rodgau wird zukünftig über die Erfahrungen und die dann folgenden Straßenzüge informieren.