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19.04.2022
Gehwegparken wird weiterhin kontinuierlich unterbunden
Was im letzten Jahr begonnen wurde, wird nun fortgesetzt. Nach und nach müssen alle parkenden Fahrzeuge von den Gehwegen weichen. Auch wenn es jahrelang geübte Praxis gewesen sein mag, bleibt das Parken auf dem Gehweg rechtswidrig. Das gilt auch, wenn nur zwei Reifen des Autos auf dem Gehweg stehen. Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass den Nutzenden eine Gehwegbreite von 1,80 Meter, sofern baulich überhaupt vorhanden, zur Verfügung stehen muss. Das bisherige Mindestmaß war 1 Meter. Mit dieser Änderungen soll allen Menschen quer durch die Generationen, die auf dem Gehweg unterwegs sind, möglichst die volle Breite zur Verfügung stehen. Schritt für Schritt oder besser Straßenzug für Straßenzug werden nun Autofahrende informiert und zur Beachtung der Vorschriften angehalten. Die Ordnungsbehörde wird demnächst in folgenden Straßen das Gehwegparken überprüfen: In Jügesheim im Odenwaldring, in der Blumenstraße und im Grünewaldweg, in Dudenhofen in der Feldbergstraße, in Nieder-Roden wird die Darmstädter Straße kontrolliert, in Hainhausen die Querstraße und Geschwister-Scholl-Straße und in Weiskirchen die Kolpingstraße. Zunächst wendet sich die Ordnungsbehörde mit Hinweiszetteln und Postwurfsendungen an die Anwohnenden und gibt dabei einen Überblick zur Rechtslage. Über einen QR-Code können ausführliche Informationen zur Thematik aufgerufen werden. Wenn die Verkehrsteilnehmer nach entsprechender Information das Parken auf dem Gehweg nicht unterlassen, müssen Verwarngeldverfahren eingeleitet werden. Die Stadt Rodgau wird zukünftig über die Erfahrungen und die dann folgenden Straßenzüge informieren. Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Rodgau sind sehr positiv. Die Umstellung hat in den ausgewählten Straßenzügen gezeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer überwiegend anpassen und private Stellflächen oder Garagen vermehrt für das Fahrzeug genutzt werden. Mittlerweile nehmen sich auch Verkehrsteilnehmende anderer Straßen ein Beispiel und parken von sich aus nicht mehr auf den Gehwegen. Ungeachtet der aufgezeigten Vorgehensweise, die seit dem letzten Jahr praktiziert wird, muss jedoch jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass das Gehwegparken auf schmalen Gehwegen oder bei einer verbleibenden Restbreite unter 1 Meter ohne jegliche Vorankündigung verwarnt wird.