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23.04.2024
Gleichberechtigtes Zusammenleben aller Verkehrsteilnehmer
Die Rechtsgrundlage ist klar und sehr eindeutig: Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen. So steht es in § 2 der STVO. Zum Parken muss an den rechten Seitenstreifen bzw. Fahrbahnrand herangefahren werden. Es gibt Ausnahmen, die dann aber erkennbar geregelt sind. Von einem Recht immer und jederzeit auf Gehwegen zu parken, steht in der gesamten STVO nichts. Und dennoch wird es oft mit selbstverständlich praktiziert, das „Gehwegparken“ und es wurde in Rodgau lange Zeit geduldet – grundsätzlich erlaubt nach STVO war es noch nie. Die Stadtverwaltung Rodgau hat vor etwa 2 Jahren entschieden, dass grundsätzlich nicht mehr auf den Gehwegen geparkt werden soll, Ausnahmen davon sind und werden ausdrücklich angeordnet. Ziel war zudem die Klarstellung, dass der öffentliche Verkehrsraum keine privilegierte Zone für die Anwohnenden ist: Der Raum vor dem eigenen Grundstück ist nicht „eigener“ zusätzlicher Parkplatz, sondern steht allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen und gleichberechtigt zur Verfügung. Insgesamt hat die Entscheidung, das Gehwegparken grundsätzlich zu unterbinden, gleichermaßen Lob und Kritik ausgelöst. Zur Umsetzung dieser Entscheidung wurden umfangreiche Maßnahmen getroffen. So startete beispielsweise eine Informationskampagne, die ihresgleichen in Form und Dauer sucht. Zuvor aber wurden alle 450 Rodgauer Straßen durch die Ordnungsbehörde nach „Fahrzeuge stehen in gesamter Straßenlänge, in Teilbereichen oder nicht auf den Gehwegen“ kategorisiert. In welcher Reihenfolge die Maßnahmen dann umgesetzt wurden, hatte unter anderem mit der Anzahl vorliegender Beschwerden, bisherigen Verwarnungen oder bestehendem Parkdruck zu tun. Auch wurde geprüft, ob die auf der Straße parkenden Fahrzeuge nicht auch auf den Grundstücken untergebracht werden könnten – denn da gehören sie in erster Linie hin. In den Bereichen, in denen größere Baustellen oder anderweitige Behinderungen den Straßenraum einschränkten, wurde für den Moment auf eine Umsetzung der Maßnahme verzichtet. Damit niemand auf dem „falschen Fuß“ erwischt wurde, standen Pressemitteilungen, Anwohnerschreiben, tägliche Kontrollen in den betroffenen Straßen und Hinweiszettel an den parkenden Fahrzeugen auf dem Plan. Erst danach erhielten diejenigen, die noch immer verkehrswidrig auf dem Gehweg parkten, tatsächlich ein „Knöllchen“. Im Moment stehen noch ein paar Straßen, vorwiegend in den Gewerbegebieten, für die Umsetzung an. Im gesamten Stadtgebiet sollte bis zum Jahresende das rechtskonforme Parken in Bezug auf das Gehwegparken angestoßen sein. Die Kommunikation mit Anwohnerinnen und Anwohnern wird aber auch über den Vollzug hinaus bei angezeigtem Bedarf fortgesetzt, genauso wie die Kontrollen der Ordnungspolizei weiter zu führen sind. Neben der Ordnung des Parkverhaltens konnten seitens der Ordnungsbehörde sowohl positive als auch negative Beobachtungen gemacht und Erfahrungen gesammelt werden. Es fanden Verdrängungseffekte in andere Straßen statt, mangelnde Einsicht der Parkenden und das Unterschätzen notwendiger Durchfahrtsrestbreiten führten teilweise zu Engstellen in den Straßen. Natürlich gab es auch Beschwerden von denjenigen, die sich mit der Veränderung schwertaten. Positiv aufgefallen ist aber auch, dass überwiegend Zustimmung in den betroffenen Straßen zu der Maßnahme und der Umsetzung geäußert wurde. Nachbarn einigten sich auf eine sinnvolle Parkordnung und Fahrzeuge wurden auf die Grundstücke verlagert. Tatsächlich wurden nur ganz vereinzelt zusätzliche Beschilderungen oder Markierungen zur Klarstellung der Parkmöglichkeiten notwendig. Rodgau hat von der ersten Idee über die Art und Weise der Durchführung bis hin zur Neuordnung des Parkraumes im Stadtgebiet eine auch in anderen Städten beachtete Maßnahme erfolgreich durchgeführt. Damit haben die Stadt und die Stadtgesellschaft gemeinsam einen großen Schritt in Richtung gleichberechtigten Zusammenlebens aller Verkehrsteilnehmer gemacht – auf der Straße und dem Gehweg!