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24.05.2022

Grundsteuererhöhung und Grundsteuerreform

Die Stadtverordnetenversammlung stimmte am 7. Februar dem Beschluss zu, die Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) und der Grundsteuer B (restliche Grundstücke) um jeweils 250 v. Hundert auf jeweils 700 v.H. ab dem 1. Januar anzuheben. Diese Entscheidung wird nun umgesetzt und die Bescheide werden ab dem 25. Mai an die steuerpflichtigen Bürgerinnen und Bürger versendet. Die Nachzahlungen bis 30. Juni werden zur Sonderfälligkeit 1. Juli erhoben. Dieser Fälligkeitstermin liegt genau zwischen den sonstigen Hauptfälligkeiten 15. Mai und 15. August und deckt sich bei den sogenannten Jahreszahlern mit der gewohnten Fälligkeit (immer zum 1. Juli jedes Jahres). Den Bescheiden liegt ein Informationsschreiben der Oberfinanzdirektion zum Thema Grundsteuerreform bei. Die dann daraus resultierenden Veränderungen selbst wirken sich erst ab dem Jahr 2025 aus. Die Finanzverwaltung hat angekündigt in den nächsten Wochen alle Steuerpflichtigen hierzu anzuschreiben. Einen guten Einblick erhält man unter www.finanzamt.hessen.de/Grundsteuerreform .