Im Dienste der Demokratie aktiv - Wahlhelfer gesucht
James Bond ist bekanntermaßen im „Dienste ihrer oder seiner Majestät“ unterwegs, Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in Rodgau dagegen im „Dienste der Demokratie“! Die nächste Wahl steht an und es braucht viele Hände, damit dieses Grundelement einer demokratischen Verfassung ordnungsgemäß ablaufen kann. Was muss dafür getan werden und wer kann mitmachen? Zunächst einmal die harten Fakten: Gewählt wird am 8. Oktober die Zusammensetzung des Hessischen Landtages. Wählen dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz seit mindestens sechs Wochen in Hessen haben. Ganz Hessen ist in 55 Wahlkreise eingeteilt und Rodgau wählt im Wahlkreis 46, Offenbach Land III. Die Wahlberechtigten werden informiert und zur Wahl eingeladen. Sie können vor Ort oder per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Insgesamt gibt es in Rodgau 32 Wahlbezirke, davon sind 16 allgemeine und 16 Briefwahlbezirke. Die Wahlbezirke umfassen in etwa gleichviele Wahlberechtigte. Diese Vororganisation übernimmt in Gänze das Wahlamt der Stadt Rodgau, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer kommen erst am Tag der eigentlichen Wahl ins Spiel. Voraussetzung für die Unterstützung im ehrenamtlichen Wahldienst ist die eigene Wahlberechtigung. Der Dienst findet im Wahllokal statt. Die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet, die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer beginnen aber bereits um 7.30 Uhr und bleiben so lange vor Ort, bis die Wahl ausgezählt ist. Aber keine Angst: Es wird in zwei Schichten gearbeitet, damit der Tag nicht zu lang wird – zur Auszählung selbst müssen aber alle wieder anwesend sein. Tagsüber wird beispielsweise bei der Prüfung der Wahlberechtigungen anhand der Wählerverzeichnisse, der Ausgabe der Stimmzettel oder der Eintragung der Stimmabgabevermerke unterstützt. Abends steht dann der spannendste Moment an: Die Auszählung der Stimmzettel und letztlich die Feststellung des Wahlergebnisses – Demokratie ganz hautnah erlebt. Für das Engagement erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld von 60 Euro. Wer Fragen oder Interesse hat, kann sich an den Fachbereich Wahlen unter der Rufnummer 693-1332 oder per Mail an wahlen@rodgau-stadt.de wenden.