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06.02.2024
Infos zur Anleinpflicht und Hinweise für Hundehalterinnen und Hundehalter
Die Stadt Rodgau weist auch in diesem Jahr wieder auf die Verordnung über den Leinenzwang für alle Hunde und die Aufsichtspflicht für andere Tiere hin. Die dort geregelte Anleinpflicht gilt während der Setz-, Brut- und Aufzuchtzeit vom 15. Februar bis 15. Juni jeden Jahres außerhalb der bebauten Bereiche in der gesamten Feld- und Flurgemarkung. Sie dient dem Schutz freilebender Tiere. In besonderem Maße sollen dadurch Jungwild sowie boden- und bodennah brütende Singvögel geschützt werden. Konkret kann die Verordnung über den Leinenzwang unter www.rodgau.de (Ortsrecht – Öffentliche Sicherheit und Ordnung) eingesehen werden. Nicht nur die Anleinpflicht wird jährlich thematisiert, sondern auch nachfolgende Hinweise sind immer wieder ins Gedächtnis zu rufen: Eklige Tretminen von Vierbeinern auf Gehwegen, Spielplätzen, Grün- oder landwirtschaftlichen Flächen sind von den Hundeführerinnen und Hundeführern zu entfernen. Verunreinigungen öffentlicher Flächen durch Hundekot können mit einer Geldbuße von mindestens 50 Euro geahndet werden. Die Stadt unterstützt Gassi gehende Personen im Falle eines Notfalles, nämlich dann, wenn gerade keine, stets mitzuführende eigene Tüte zur Hand ist, mit insgesamt 45 Hundekotbeutelspendern im Stadtgebiet. Zum Ausführen der Hunde werden oft Flächen außerhalb der Wohnbebauung angefahren. Abseits von ausgewiesenen Parkplätzen muss das Parken auf Feld- und Forstflächen geahndet werden. Das verkehrswidrige Parken kann mit einem Verwarngeld von mindestens 55 Euro geahndet werden. Es wird empfohlen, den Spaziergang dort zu beginnen, wo ordentlich geparkt werden kann (zum Beispiel am Ende der Wohnbebauung). Hundehalterinnen und Hundehalter sind gemäß derzeit gültiger Hundesteuersatzung verpflichtet, ihrem Hund eine gültige und sichtbare Hundesteuermarke am Halsband anzubringen. Rückfragen können per E-Mail an die Ordnungsbehörde ordnungsamt@rodgau.de gerichtet werden.