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10.01.2023

Investitionsförderung Vereine 2024

Die städtische Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt erinnert die Vereine daran, dass Anträge auf Investitionsförderung für das Jahr 2024 spätestens bis zum 31. März 2023 bei der Stadt eingereicht werden müssen. Antragsberechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsförderungsprogramm der Stadt Rodgau aufgenommen ist. Bis zu diesem Datum müssen auch alle zu dem Antrag erforderlichen Unterlagen mit abgegeben sein, wie z.B. die Kostenvoranschläge, Bedarfsnachweis oder der Finanzierungsplan. Der genannte Termin ist eine Ausschlussfrist. Das bedeutet, sofern nicht alle Unterlagen vorliegen, wird ein Antrag danach nicht mehr berücksichtigt. Potentiellen Antragstellern wird daher empfohlen, Antrag und Unterlagen möglichst frühzeitig vorzulegen, damit Zeit für die Nachreichung eventuell fehlender Daten oder Schriftstücke bleibt. Gerne berät die Agentur auch bereits im Vorfeld über die Antragstellung. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss stehen für das Jahr 2024 insgesamt 300.000 Euro für Investitionsförderung an Vereine zur Verfügung. Rückfragen beantworten von der Agentur Steffen Reichenbach, Telefon 693-1224 oder Martin Winter, Telefon 693-1223, Mail: kultur@rodgau.de.