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23.12.2024
Investitionsförderung Vereine 2026
Die Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt erinnert die Vereine daran, dass Anträge auf Investitionsförderung für das Jahr 2026 spätestens bis zum 31. März 2025 bei der Stadt eingereicht werden müssen. Antragsberechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsförderungsprogramm der Stadt Rodgau aufgenommen ist. Bis zu diesem Datum müssen auch alle zu dem Antrag erforderlichen Unterlagen mit abgegeben sein, wie z.B. die Kostenvoranschläge, Bedarfsnachweis, Finanzierungsplan etc. Der genannte Termin ist eine Ausschlussfrist, das heißt, sofern nicht alle Unterlagen vorliegen, wird ein Antrag danach nicht mehr berücksichtigt. Potentiellen Antragstellenden wird daher empfohlen, Antrag und Unterlagen möglichst frühzeitig vorzulegen, damit Zeit für die Nachreichung eventuell fehlender Daten oder Schriftstücke bleibt. Gerne berät die AKSE auch bereits im Vorfeld über die Antragstellung. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss stehen für das Jahr 2026 insgesamt 337.085,05 Euro für Investitionsförderung an Vereine zur Verfügung. Rückfragen beantworten Steffen Reichenbach, Tel. 693-1224 oder Kim Anika Leimeroth, Tel. 693-1223, Mail kultur@rodgau.de.