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23.01.2024
Investitionsförderung der Vereine für 2025
Die städtische Agentur für Kultur, Sport und Ehrenamt erinnert die Vereine daran, dass Anträge auf Investitionsförderung für das Jahr 2025 spätestens bis zum 31. März 2024 bei der Stadt eingereicht werden müssen. Antragsberechtigt ist jeder Verein, der im Vereinsförderungsprogramm der Stadt Rodgau aufgenommen ist. Bis zu diesem Datum müssen auch alle zu dem Antrag erforderlichen Unterlagen abgegeben sein, wie z.B. die Kostenvoranschläge, Bedarfsnachweis, Finanzierungsplan etc. Der genannte Termin ist eine Ausschlussfrist, d.h. sofern nicht alle Unterlagen vorliegen, wird ein Antrag danach nicht mehr berücksichtigt. Potentiellen Antragstellern wird daher empfohlen, Antrag und Unterlagen möglichst frühzeitig vorzulegen, damit Zeit für die Nachreichung eventuell fehlender Daten oder Schriftstücke bleibt. Gerne berät die Agentur auch bereits im Vorfeld über die Antragstellung. Gemäß Stadtverordnetenbeschluss stehen für das Jahr 2025 insgesamt 300.000 Euro für Investitionsförderung an Vereine zur Verfügung. Rückfragen beantworten Herr Steffen Reichenbach, Tel. 693-1224 oder Frau Kim Hartelt, Tel. 693-1223, Mail kultur@rodgau.de.