Knappe Fristen bei Bundestagswahl
Die nächste Bundestagswahl findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Sämtliche Fristen sind deshalb sehr knapp. Die Fristen für die Aufstellung der Kandidatinnen und Kandidaten der Parteien laufen mit Feststellung durch den Wahlausschuss und einer Widerspruchsfrist bis Ende Januar. Dann erst kann der Druck der Stimmzettel durch die Wahlleitung, für Rodgau das Landratsamt Odenwaldkreis, freigegeben werden. Daher wird erst Anfang Februar mit einer Teillieferung der Stimmzettel gerechnet. Eine Versendung der Stimmzettel kann folglich erst dann erfolgen. Menschen, die gerne per Briefwahl wählen möchten, können aber seit 13. Januar auf der Homepage der Stadt Rodgau (rodgau.de/Briefwahl) den Online-Antrag für Briefwahlunterlagen stellen. In Rodgau gemeldete, wahlberechtigte Personen können mit dem Onlineantrag auf dem schnellstmöglichen Weg Unterlagen beantragen. Die Unterlagen werden dann schnellstmöglich zugestellt. Das Rodgauer Wahlteam bittet von Nachfragen abzusehen. Insgesamt ist der Zeitraum für die Briefwahl durch die vorgezogene Wahl verkürzt. Deshalb empfiehlt es sich, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen am besten während der Öffnungszeiten im Bürgerservice/Wahlamt abzugeben oder am Rathaus in den Briefkasten einzuwerfen. Der Postweg könnte in Teilen zu lange dauern. Informationen zur Wahl in Rodgau: www.rodgau.de/Bundestagswahl.