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04.07.2023

Kommunaler Wärmeplan - was ist das?

Heizen, Umstieg, erneuerbare Energieträger, Gebäudeenergiegesetz, Klimaneutralität – allesamt Begriffe, die Menschen derzeit sehr beschäftigen und teilweise verunsichern. Dazu kommt nun noch der „Wärmeplan“. Ab November 2023 ist laut dem Hessischen Energiegesetz jede Kommune mit mehr als 20.000 Einwohnern verpflichtet, zur Erreichung der Energie- und Klimaziele eine kommunale Wärmeplanung zu entwickeln. Das bedeutet, dass auch die Stadt Rodgau damit beginnen wird, sich der Thematik zu widmen und im nächsten Jahr die Planung für eine Bestandsanalyse aufzunehmen. Nur, was ist eigentlich ein Wärmeplan? Und welche Folgen hat er für die Menschen? Der erstellte Wärmeplan soll ausweisen, wie jedes einzelne Gebäude bis spätestens 2045 klimaneutral beheizt werden kann. Nach dem Gebäudeenergiegesetz des Bundes muss dieser kommunale Wärmeplan bis Ende 2028 fertig sein. Im Ergebnis werden im Wärmeplan Bestands- und Potenzialanalysen zu finden sein. Darunter fallen auch Informationen zur vorhandenen Netzinfrastruktur für Fernwärme oder Gas. Es werden Gebiete definiert, die für die Umsetzung von Wärmenetzen oder dezentralen Heizungen, also der Energieversorgung im Gebäude, geeignet sind. Zudem finden sich im kommunalen Wärmeplan auch die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer Wärmewende. Er ist somit ein Instrument in der Bauleitplanung, der städtebaulichen Entwicklung aber auch in der Umsetzung von Modernisierungsmaßnahmen bei Bestandsgebäuden. Hier können mit Hilfe des übergeordneten Wärmeplans Sanierungskonzepte für ähnliche Gebäudetypen oder Strukturen erstellt werden. Hat die Kommune einen Wärmeplan aufgestellt, greift das Gebäudeenergiegesetz des Bundes und der Hauseigentümer ist zum Umstieg auf erneuerbare Energieträger verpflichtet. Dabei muss er seine funktionierende Heizung natürlich nicht rausschmeißen, sondern im Falle eines „Totalausfalls“ eine erneuerbare Energieform wählen. Es gibt viele individuelle Szenarien, viele Fristen und Möglichkeiten im Rahmen dieses Gesetzes und der damit angestrebten Wärmewende. Eines allerdings ist definiert: Ziel ist ein CO2-neutraler Gebäudebestand, also der vollständige Ersatz fossiler Stoffe durch erneuerbare Energieformen – bis 2045 und in allen Gebäuden.