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15.02.2022
Kurz erläutert: Grundsteuererhöhung und Grundsteuerreform
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rodgau hat in ihrer Sitzung am 7. Februar den Haushalt für das laufende Jahr beschlossen. Der Haushalt mit seinen Anlagen, das sogenannte Beschlussexemplar, die Haushaltsreden des Bürgermeisters sowie die der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktion sind digital unter www.rodgau.de / Politik / Haushalt 2022 zu finden. Im Rahmen der Gesamtfinanzierung der städtischen Aufgaben war es notwendig die Grundsteuerhebesätze der Grundsteuer A, Land- und Forstwirtschaft, und der Grundsteuer B, restliche Grundstücke, um jeweils 250 v. Hundert auf nun jeweils 700 v.H. ab Januar anzuheben. Zur ersten Hauptfälligkeit am 15. Februar für das 1. Quartal bleiben die durch die bisher gültigen Bescheide fälligen Beträge noch in der gleichen Höhe wie bisher bestehen. Die jetzt beschlossene Grundsteuererhöhung muss zunächst erst noch per Einzelbescheid festgesetzt werden. Wann diese Bescheide verschickt werden, hängt von der Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht und der darauf folgenden amtlichen Bekanntmachung der Satzung ab. Auf jeden Fall wird der Erhöhungsbetrag für das 1. Quartal 2022 mit einer eigenen Fälligkeit festgesetzt. Ab dem 2. Quartal, Fälligkeit 15. Mai, sind die erhöhten Beträge dann wieder mit gleichbleibenden, erhöhten Beträgen regelmäßig fällig. Neben dieser aktuellen Grundsteuererhöhung durch die Stadt Rodgau hat die hessische Finanzverwaltung die sogenannte Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Hier werden im Rahmen eines mehrere Jahre andauernden Projektes bundesweit für alle Grundstücke neue Bemessungsgrundlagen ermittelt. Die dann daraus resultierenden Veränderungen selbst wirken sich erst ab dem Jahr 2025 aus. Lediglich die Phase der Datenerfassung, der Erklärungen durch die Steuerpflichtigen beim zuständigen Finanzamt beginnt in 2022. Die hessische Finanzverwaltung ist dabei, die dafür notwendige Öffentlichkeitsarbeit zu starten. Hierzu wird es in nächster Zeit noch einige Informationen geben. Einen guten Einblick erhält man unter www.finanzamt.hessen.de / Grundsteuerreform. Grundsätzlich sind die Finanzämter für die Umsetzung der Reform darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines in Hessen gelegenen Grundstücks eine Erklärung zum Grundsteuermessbetrag beim zuständigen Finanzamt einreichen. Dafür ist ein Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 festgelegt. Digital ist dies über ELSTER vorgesehen. Ansonsten müssen die Steuerpflichtigen auf Formulare, die es bei den Finanzämtern gibt, zurückgreifen. Die Stadt Rodgau ist an diesem Prozess nicht beteiligt. Erst wenn die neuen Bemessungsgrundlagen durch die Finanzämter in den nächsten Jahren ermittelt sind, werden dann die Bescheide, die ab dem Jahr 2025 gelten, erstellt und verschickt.