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05.07.2022

Ludwigstraße: Parken in markierten Flächen wird nun verbindlich

Seit Herbst letzten Jahres befinden sich in der Ludwigstraße auf der westlichen Straßenseite zwischen dem Friedhof und der Rodgau-Passage Parkmarkierungen auf der Straße. Damit ist das Parken dort auf dem Gehweg ausgeschlossen. Beim Aufbringen der Parkmarkierungen wurde darauf geachtet, dass auch der Verkehrsfluss – Durchfahrt von Bussen und Lastkraftwagen – in Form der Ausweichbuchten Berücksichtigung findet. Die Parkmarkierungen haben sich bewährt, werden jedoch nicht von allen Verkehrsteilnehmenden beachtet. Es parken noch immer Fahrzeuge außerhalb der Markierungen, wodurch der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird. Die Markierungen alleine gelten als Empfehlung. Bisher konnte zwar gegen das Parken auf dem Gehweg, aber nicht gegen das Parken außerhalb der Markierungen vorgegangen werden. Dies ändert sich nun. Die Straßenverkehrsbehörde hat angeordnet, dass zeitnah eine ergänzende Beschilderung nur das Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt. Außerhalb der Parkmarkierungen gilt dann ein absolutes Halteverbot. Sobald die Beschilderung steht, werden die Kontrollen der Ordnungspolizei angesetzt. Betroffene Verkehrsteilnehmende müssen nicht nur mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 bis 50 Euro (= Halten oder Parken im absoluten Halteverbot, mit oder ohne Behinderung), sondern bei entsprechenden Behinderung auch mit dem Abschleppen der Fahrzeuge rechnen. Die Maßnahme ist erforderlich, damit sich die Fahrzeugführenden auf entgegenkommende Verkehrsteilnehmenden situationsangemessen einstellen können und nicht durch zugeparkte Ausweichflächen eingeschränkt werden.