Seiteninhalt
Inhalt
05.07.2022

Maßnahmen gegen das Gehwegparken

Die Ordnungsbehörde wird in einer nächsten Phase auf folgenden Straßen das Gehwegparken überprüfen: Nordendstraße und Königsteiner Straße in Nieder-Roden, in Dudenhofen der Nachtigallenweg, Klostergartenstraße und Gratian-Grimm-Straße in Jügesheim, Humboldtstraße, Hainhausen, und Bahnhofstraße und Hoher Nickel in Weiskirchen. Zunächst wendet sich die Ordnungsbehörde mit Hinweiszetteln und Postwurfsendungen an die Anwohnenden und gibt dabei einen Überblick zur Rechtslage. Wenn die Verkehrsteilnehmer nach entsprechender Information das Parken auf dem Gehweg nicht unterlassen, werden Verwarngeldverfahren eingeleitet. Die bisherigen Erfahrungen der Stadt Rodgau sind weiterhin sehr positiv. Die Umstellung hat in den ausgewählten Straßenzügen gezeigt, dass sich die Verkehrsteilnehmer überwiegend anpassen und private Stellflächen oder Garagen vermehrt für das Fahrzeug genutzt werden. Mittlerweile nehmen sich auch Verkehrsteilnehmende anderer Straßen ein Beispiel und parken von sich aus nicht mehr auf den Gehwegen, ohne dass von Seiten der Stadt eine schriftliche Information erfolgt. Ungeachtet der aufgezeigten Vorgehensweise, die seit dem letzten Jahr praktiziert wird, muss jedoch jedem Verkehrsteilnehmer bewusst sein, dass das Gehwegparken auf schmalen Gehwegen oder bei einer verbleibenden Restbreite unter 1 Meter ohne jegliche Vorankündigung verwarnt wird.