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30.08.2022

Neue Möglichkeiten bei Personalausweisen: PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst

Personalausweise oder eID-Karten sind mit einer PIN versehen, um sich im Internet auszuweisen. Behördengänge (z. B. Steuererklärung) oder geschäftliche Angelegenheiten können zeitsparend erledigt werden. Ausführliche Anwendungsmöglichkeiten finden Interessierte unter folgendem Link https://www.personalausweisportal.de. Der neue PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst des Bundes bietet Inhaberinnen und Inhabern eines Personalausweises oder einer eID-Karte die Möglichkeit, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurückzusetzen, wenn sie diesen z.B. vergessen haben. Hierzu ist kein Termin mehr beim Bürgerservice erforderlich. Voraussetzung ist allerdings eine gültige Meldeadresse in Deutschland. Die Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes erfolgt über die Internetseite https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de.