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30.04.2024
Patientenrechte - Richtig informiert sein
Damit ärztliche Behandlung, Genesung oder Vorsorge reibungslos verlaufen, ist eine Orientierungshilfe im Dschungel des Gesundheitssystems hilfreich. 2013 ist das Patientenrechtgesetz in Kraft getreten. Darin hat der Gesetzgeber verankert, dass Patientinnen und Patienten unter anderem das Recht haben, über alle wesentlichen Umstände ihrer Erkrankung informiert und vor medizinischen Maßnahmen in verständlicher Weise aufgeklärt zu werden. Besteht der Verdacht auf einen Behandlungsfehler, muss die Ärztin/ der Arzt auf Nachfrage der Patientin/ des Patienten darüber informieren. Damit Sie Ihre Rechte gegenüber Ärzten und gegenüber Krankenkassen wahrnehmen können, sollten Sie diese kennen. Die Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Hessen, Silke Möhring, wird in dem Vortrag auch aufzeigen, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihnen individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder Wahlleistungen angeboten werden. Der Vortrag findet am 15. Mai, von 15 bis 16:30 Uhr, im Rathaus, Stadtverordnetensitzungssaal, Hintergasse 15, 63110 Rodgau, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen zu dem Vortag gibt es bei der städtischen Seniorenberaterin, Tina Taffet, unter 06106 693 – 1233 oder senioren@rodgau.de.