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18.04.2023

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen - unabhängig von Alter und Lebenssituation. In einer Patientenverfügung kann man regeln, welche Behandlungen man in bestimmten Situationen wünscht oder nicht wünscht, wenn man nicht in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Mit einer Vorsorgevollmacht kann man der Patientenverfügung eine Stimme geben und Vorkehrungen für die Vertretung in rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten treffen. Sie ist eine wichtige Ergänzung zur Patientenverfügung. Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die ihre Vertretung in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst regeln wollen. Daniela Hubloher, als Medizinerin in der Patientenberatung der Verbraucherzentrale Hessen tätig, stellt die rechtlichen Grundlagen der Verfügungen vor und gibt Tipps, was beim Abfassen beachtet werden sollte. Der Vortrag findet am 26. April, von 17 bis 19 Uhr, im Rathaus, Stadtverordnetensitzungssaal, Hintergasse 15, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen zu dem Vortag gibt es bei der städtischen Seniorenberaterin, Tina Taffet, unter 06106 693 –1233.