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04.06.2024
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Ein medizinischer Notfall kann jeden treffen - unabhängig von Alter und Lebenssituation. Wer 18 Jahre oder älter ist, kann regeln, was in einer solchen Notlage zu tun ist. In einer Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche Untersuchungen und Behandlungen in bestimmten medizinischen Situationen erwünscht oder nicht erwünscht sind. Die Patientenverfügung wird nur herangezogen, wenn die betreffende Person nicht mehr in der Lage ist, ihren Willen zu äußern. Die Vorsorgevollmacht gibt im gesundheitlichen Bereich der Patientenverfügung eine „Stimme“. Mit dieser Vollmacht bestimmt man, wer Sie gegenüber Ärztinnen und Ärzten, gegenüber Kranken- und Rentenversicherung und anderen Behörden vertreten und wer sich um die finanziellen Angelegenheiten kümmern soll. Daniela Hubloher von der Verbraucherzentrale Hessen stellt die rechtlichen Grundlagen der Verfügungen/ Vollmachten vor und gibt Tipps, was beim Abfassen beachtet werden sollte. Der Vortrag findet am 19. Juni, von 17:30 bis 19 Uhr, im Rathaus, Stadtverordnetensitzungssaal, Hintergasse 15, 63110 Rodgau, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Informationen zu dem Vortag gibt es bei der städtischen Seniorenberaterin, Tina Taffet, unter 06106 693 – 1233 oder senioren@rodgau.de.