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07.03.2023

Rückbau von Schottergärten - Frist beachten

Letztmalig können Anträge bis zum 31. März zur Förderrichtlinie „Rückbau von Schottergärten“ bei der Stadt Rodgau eingereicht werden. Die Fördermaßnahme läuft in diesem Jahr aus. Umgewandelt werden können neben Schottergärten auch Pflaster und Asphalt in Verbindung mit einer insektenfreundlichen, einheimischen Bepflanzung der Fläche. Jede Maßnahme kann mit maximal 1.500 Euro gefördert werden. Die schriftliche Bewilligung der Anträge erfolgt bis zum 30. April. Danach darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Ab 10 qm versiegelter Fläche kann die Förderrichtlinie zum „Rückbau von Schottergärten“ in Anspruch genommen werden. Interessierte, wenden sich bitte an die Rufnummer 693-0. Von dort werden die Anfragen weitergeleitet. Die Förderrichtlinie als herunterladbares PDF mit allen wissenswerten Details ist auf der Homepage der Stadt Rodgau durch Eingabe der Stichworte „Förderrichtlinie Schottergärten“ in die Suche zu finden.