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19.07.2022
Top 10 der Verwarngeldverfahren
Monatlich müssen durch die Ordnungspolizei rund 1.000 Verstöße registriert werden, die nichts mit den Geschwindigkeitskontrollen oder den Rotlichtverstößen an Ampeln zu tun haben. Dabei fallen 10 der rund 450 Straßen im Stadtgebiet besonders auf. Bei 270 Straßen kam es im ersten Halbjahr 2022 zu mindestens einer Verwarnung, in 170 Straßen bestanden keine Auffälligkeiten. Die 10 „Spitzenreiter“ im ersten Halbjahr sind die Hintergasse mit 364 Verfahren gefolgt von der Nieuwpoorter Straße mit 226 Verfahren und der Frankfurter Straße mit 195 Verfahren. Die Eisenbahnstraße schließt mit 179 Verfahren an. Danach kommen die Blumenau mit 143, Ludwigstraße mit 141, Ober-Rodener-Straße mit 132, Wiesbadener Straße 130 und der Hauptstraße mit 119 Verfahren. Schlusslicht dieser nicht wirklich rühmlichen Rangliste ist der Bereich rund um das Strandbad. Hier verhängte die Ordnungsbehörde 116 Verwarngelder. Auffällig sind leider auch die Straßen in der unmittelbaren Umgebung der Schulen. Hier wurden 644 Verfahren im ruhenden Verkehr eingeleitet, die zum Teil auch auf den Schulbetrieb selbst zurückzuführen sind – vor allem auf die sogenannten „Elterntaxis“. Regelmäßige Kontrollen finden zum jeweiligen Schulbeginn statt. Auch auf die Einhaltung der teilweise geltenden speziellen Einbahnstraßenregelungen wie beispielsweise in Weiskirchen wird dabei geachtet. Vor und an den Kitas fanden im ersten Halbjahr 25 Kontrollen statt, um aufklärend tätig sein zu können, aber auch, um bewusstes Fehlverhalten zu ahnden. „Lieber wäre es uns, wenn wir vorbeugend tätig werden könnten, anstatt mit Verwarngeldverfahren arbeiten zu müssen.“ so der zuständige Dezernent Erster Stadtrat Michael Schüßler, „Aber leider gibt es immer noch zu viele Menschen, die ihre eigene Bequemlichkeit über die Sicherheit anderer am Verkehr Teilnehmenden stellen, weil sie der Meinung sind, Regeln gälten eben gerade an dieser oder jener Stelle natürlich nicht für sie.“