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19.04.2022

Verkehrsberuhigung in der Hintergasse: 10 % missachten das Durchfahrtsverbot

Aufgrund von Beschwerden von Anwohnern hat die Ordnungsbehörde den im Rahmen der bevorstehenden Ostertage stark frequentierte Knotenpunkt Hintergasse/Schwesternstraße verdeckt überprüft. Es musste festgestellt werden, dass in 4 Stunden (09.00 bis 11.00 und 16.00 bis 18.00 Uhr) 376 Fahrzeuge in Richtung Schwesternstraße oder Hintergasse, in nördliche Rochtung, unterwegs waren. 37 Fahrzeugführer missachteten dabei das Durchfahrtsverbot Richtung Norden. 10 % - dies ist einfach zu viel! Der größere Anteil fuhr von der Hintergasse direkt in den Verbotsbereich, was bedeutet, dass die gut sichtbare Beschilderung von dort mit dem vorgegebenen Rechts-Abbiegegebot und den zwei Durchfahrtsverboten nicht die Ursache sein kann. Die Ordnungsbehörde muss davon ausgehen, dass die Mehrheit der Verkehrsteilnehmer das verkehrswidrige Verhalten wissentlich in Kauf nimmt. Die Kontrollen der Ordnungspolizei mit dem Verhängen von Verwarngeldern, die in den letzten Wochen stattgefunden haben, werden daher kontinuierlich fortgesetzt. In diesem Zusammenhang wird auch nochmal darauf hingewiesen, dass die Hintergasse, zwischen Schwesternstraße und HochstätterStraße, eine sogenannte "unechte" Einbahnstraße darstellt. Das Durchfahrtsverbot schließt den Fahrzeugverkehr in beiden Fahrtrichtungen innerhalb des Straßenabschnittes nicht aus. Grundstücksnutzer oder Besucher der Rodgau-Passage können daher die Hintergasse in Richtung Norden befahren.