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08.02.2022
Verkehrsberuhigung in der Hintergasse
Eine Baustelle in der Hintergasse hatte in den letzten Wochen dazu geführt, dass zwischen Metzgerei Hiller und dem Latte Macchiato (Schwesternstraße 2) ein Einfahrtsverbot aus südlicher Richtung bestand. Es ergab sich damit eine Verkehrsberuhigung, die im Vorfeld auf ein Konzept zu neuen Verkehrsregelungen im Bereich Vordergasse / Hintergasse, durchaus als positiv beurteilt werden kann. Die Stadt Rodgau möchte diese Verkehrsführung dahin gehend fortsetzen, dass der Fahrzeugverkehr in der stark frequentierten Hintergasse weiterhin mit einem Einfahrtsverbot reduziert wird. Die Hintergasse kann von Norden kommend (Weiskircher Straße) wie bisher angefahren werden. Von Süden kommend ist die Einfahrt nach der Einmündung Schwesternstraße gesperrt. Der Fahrzeugverkehr aus der Vordergasse und dem südlichen Teil der Hintergasse kann über die Schwesternstraße Richtung Ludwigstraße abfließen. Für Anlieger und Anwohner entsteht keine Einschränkung, da es sich bei dieser Regelung um eine sogenannte „unechte“ Einbahnstraße handelt und innerhalb dieses Straßenabschnittes in beide Fahrtrichtungen ausgefahren werden kann. Mit der kurzfristigen Umsetzung dieser Maßnahme möchte die Stadt Rodgau weitere Erfahrungen auf dem Weg zu einer dauerhaften Regelung sammeln. Hinweise und Anregungen zur geänderten Verkehrsführung werden gerne per Email an ordnungsamt@rodgau.de entgegen genommen.