Grabstätte Nutzungsrechte übertragen
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Anfrage/formloser Erstantrag telefonisch, per E-Mail, per Post oder vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
Aufgrund der Komplexität des Verwaltungsverfahrens wird ein jeweils auf die besonderen Gegebenheiten angepasstes, und mit den vorliegenden Daten vorausgefülltes Formular von der Friedhofsverwaltung an den/die Antragsteller/-in geschickt, welches dann mit Unterschrift zurückgeschickt wird (per Post oder PDF-Scan)
- Formular nach Unterschrift
- per E-Mail
- senden an friedhof@stadtwerke-rodgau.de
- per Post
- senden an Stadtwerke Rodgau, Philipp-Reis-Straße 7, 63110 Rodgau
- Vor Ort
- Terminvereinbarung möglich unter 06106 8296-4602
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Angaben zum Grab
- Nachweis Nutzungsrecht
- Persönliche Kontaktdaten
Kosten?
- Antrag kostenlos – Kosten für Änderung oder Überschreibung des Nutzungsrechts - siehe Friedhofsgebührensatzung
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch und finden Sie unten.
Volltext
Wenn Sie bereits ein Nutzungsrecht für eine Grabstätte erworben haben, können Sie diese an eine andere Person übertragen. Sie können auch schriftlich bestimmen, welche Person das Nutzungsrecht nach Ihrem Tod erhält.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.
Kosten
Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.