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Was erledige ich wo?

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Grabstätte Nutzungsrechte beantragen

Kurzinfo

a)    Sterbefall - Bestattung Friedhof

b)    Graberwerb zu Lebzeiten - Bestattungsvorsorge

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

Zu a) Sterbefall - PDF-Formular

  • per E-Mail (unterschrieben)

oder

  • Vor Ort
    • Sterbefall - Terminvereinbarung möglich unter 06106 8296-4602, trifft nur in Einzelfällen zu, in der Regel Beantragung über ein Bestattungsunternehmen

Zu b) Graberwerb zu Lebzeiten

Aufgrund der Komplexität des Verwaltungsverfahrens und der Notwendigkeit eines Vor-Ort-Termins, wird ein Formular mit Kostenübernahmeerklärung von der Friedhofsverwaltung zusammen mit dem/der Antragsteller/-in ausgefüllt, welches dann mit Unterschrift direkt bei der Verwaltung verbleibt oder nach Unterschrift zurückgeschickt wird (per Post oder PDF-Scan)

Formular, welches zuerst vor Ort ausgefüllt wird im Nachinein

oder

  • per Post (unterschrieben)
    • senden an Stadtwerke Rodgau, Philipp-Reis-Straße 7, 63110 Rodgau
  • Vor Ort
    • Terminvereinbarung möglich unter 06106 8296-4602, Vorort-Termin auf dem jeweiligen Friedhof in Rodgau

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

Zu a)

  • PDF-Formular
  • Sterbeurkunde, Leichenschauschein ggfls. Einäscherungsurkunde
  • Persönliche Kontaktdaten
  • Nachweis Nutzungsrecht bei Beilegung in der Grabstätte

Zu b)

  • Persönliche Kontaktdaten
  • Kontaktdaten von Familienangehörigen

Kosten?

Zu a) Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie online.

Die Beantragung für eine Bestattung wird in der Regel von einem Bestattungsunternehmen ausgeführt, das auch die komplette Beratung übernimmt.

Zu b) Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung erhalten Sie telefonisch unter 06106 8296-4602 oder im Rahmen eines persönlichen Gesprächs.

Volltext

Sie können zu Lebzeiten das Nutzungsrecht für eine Grabstätte erwerben. Sie erhalten eine Urkunde, die das Nutzungsrecht nachweist. Das Nutzungsrecht erwerben Sie für einen bestimmten Zeitraum. 

Es gibt in der Regel verschiedene Grabstätten, wie Reihen-, Urnen- oder Wahlgrabstätten.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die kommunale Friedhofsverwaltung.

Erforderliche Unterlagen

Es ist ein Antrag notwendig. Welche weiteren Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfahren Sie bei der Friedhofsverwaltung.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.