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Vorkaufsrecht der Gemeinde - Negativzeugnis beantragen

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Das Negativzeugnis zur Ausübung eines Vorkaufsrechts der Kommune beantragen ausschließlich Notare.

Wann?

  • Im Rahmen der notariellen Kaufvertragsabwicklung.

Wie?

  • Per Mail, per Post oder vor Ort
    • mittels formlosem und schriftlichem Antrag
    • Rathaus Hintergasse FD2, Fachbereich Flächenmanagement, Raum 1.11, Tel. 693-1141 und -1144

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Antragsschreiben
  • Kaufvertrag

Kosten?

  • Die Erteilung eines Negativzeugnisses zur Vorkaufsrechtsausübung der Kommune richtet sich nach der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung.

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Gemeinde in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt,
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen.

Wollen Sie ein solches Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Gemeinde, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Kaufvertrag

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht nur binnen 2 Monaten nach Erhalt der Mitteilung über den Kaufvertrag ausüben.

Verfahrensablauf

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses bei der Gemeinde, in der das Grundstück liegt.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.