Abfallgebühren
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Informationen jederzeit online abrufbar oder Abfallwegweiser auf Seite 5
- Bestandteil der Abfallsatzung § 14
- Auskünfte zu den Gebühren während der Öffnungszeiten vom Kundenservice
Wie?
- Für die Ermittlung der Abfallgebühren ist die Größe der Restmülltonne ausschlaggebend, daraus setzt sich die Grund- und Mindestgebühr zusammen. Zudem fallen Gebühren für Zusatzleerungen, abhängig von der Größe der Restmülltonne, an.
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Formular zur An-, Ab- und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Altpapiertonnen (nur möglich durch Eigentümer)
- Vor Ort
- Kundenservice Stadtwerke Rodgau, Philipp-Reis-Str. 7
Kosten?
- Abhängig von der Größe der Restmülltonne
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Ansprechpunkt
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.