Anzeige einer Hausgeburt
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Vor Ort zu den Öffnungszeiten nach Terminvergabe
Wie?
- Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der anzeigenden Person
- Geburtsnachweis der Mutter oder der Eltern
- Bescheinigung über die Geburt von der Hebamme oder einer Ärztin/eines Arztes
- Gegebenenfalls eine Eheurkunde / ein Scheidungsurteil der Mutter
- Bei nicht verheirateten Eltern eine Vaterschaftsanerkennung
- Wenn gewünscht eine Namenserklärung
- Anschließend vor Ort
-
- Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- Vor Ort im Original vorzulegen
- Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der anzeigenden Person
- Geburtsnachweis der Mutter oder der Eltern
- Bescheinigung über die Geburt von der Hebamme oder einer Ärztin/eines Arztes
- Gegebenenfalls eine Eheurkunde / ein Scheidungsurteil der Mutter
- Bei nicht verheirateten Eltern eine Vaterschaftsanerkennung
- Wenn gewünscht eine Namenserklärung
Kosten?
- Kostenfrei
(kostenpflichtig sind gewünschte Urkunden. 12,00 € für die erste Urkunde und für jede weitere gleichzeitig ausgestellte Urkunde 6,00 €. Mehr dazu unter "Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt")
Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.
Volltext
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Erforderliche Unterlagen
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bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
-
falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Frist
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.