Seiteninhalt
Inhalt

Was erledige ich wo?

A B C D E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Einbürgerung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

  1. Vorab Einreichung der Unterlagen per E-Mail an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post
    • Antrag
    • Geburts- oder  Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Identitätsnachweis im Heimatland
    • Aufenthaltstitel
    • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, Abschlusszeugnis usw.)
    • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis, usw.)
    • Nachweis Familieneinkommen
    • Nachweise über den Inlandsaufenthalt (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenversicherungsverlauf, usw.

  2. Anschließend vor Ort 
    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der antragstellenden Personen
      • Antrag
      • Geburts- oder  Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde
      • Identitätsnachweis im Heimatland
      • Aufenthaltstitel
      • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse (z.B. B1, Abschlusszeugnis usw.)
      • Nachweis über die Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (z.B. Einbürgerungstest, Abschlusszeugnis, usw.)
      • Nachweis Familieneinkommen
      • Nachweise über den Inlandsaufenthalt (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenversicherungsverlauf, usw.)

Kosten?

  • 255 € für die antragstellende Person, 51 € für jedes gleichzeitig miteinzubürgernde Kind


Allgemeine, detailliertere Informationen finden Sie unten.

Leistungsbeschreibung

Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein:
  • Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Unions- oder Schweizerbürger
  • mindestens 5 Jahre Inlandsaufenthalt
  • Unterhaltsfähigkeit
  • ausreichende Deutschkenntnisse
  • staatsbürgerliches Grundwissen
  • nicht bestraft
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung unseres Grundgesetzes, keine Anhaltspunkte für eine extremistische oder terroristische Betätigung

Für besondere Fallkonstellationen gibt es besondere Einbürgerungsgrundlagen, über die die Einbürgerungsbehörden und die unteren Verwaltungsbehörden beraten.

Hinweise (Besonderheiten)

Wo finde ich weiterführende Informationen?

Im Internetangebot des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz finden Sie Informationen zu den Einbürgerungsvoraussetzungen, den Rechtsgrundlagen und dem Verfahren einschließlich der erforderlichen Formulare.

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.