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Was erledige ich wo?

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Geburten, Geburtsanmeldung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

Wie?

1. Vorab Einreichung der Unterlagen per Email an standesamt@rodgau.de oder in Kopie per Post

    • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der anzeigenden Person
    • Geburtsnachweis der Mutter oder der Eltern
    • Bescheinigung über die Geburt von der Hebamme oder einer Ärztin/eines Arztes
    • Gegebenenfalls eine Eheurkunde / ein Scheidungsurteil der Mutter
    • Bei nicht verheirateten Eltern eine Vaterschaftsanerkennung
    • Wenn gewünscht eine Namenserklärung

2. Anschließend vor Ort

    • Rodgau, Hintergasse 15 mit Terminvereinbarung unter den Telefonnummern 06106 693-1120, 1215, 1289, 1280

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

    • Vor Ort im Original vorzulegen
      • Personalausweis oder Reisepass/Reiseausweis der anzeigenden Person
      • Geburtsnachweis der Mutter oder der Eltern
      • Bescheinigung über die Geburt von der Hebamme oder einer Ärztin/eines Arztes
      • Gegebenenfalls eine Eheurkunde / ein Scheidungsurteil der Mutter
      • Bei nicht verheirateten Eltern eine Vaterschaftsanerkennung
      • Wenn gewünscht eine Namenserklärung

Kosten?

  • kostenlos (kostenpflichtig sind gewünschte Urkunden)

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

 Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.

  Anzeigepflichtige


Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist. (Hierzu gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.)

Ansprechpunkt

Wenn die Klinik die Anzeige nicht vornimmt, muss die Geburt eines Kindes bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister.
  • Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie gegebenenfalls die Sorgeerklärungen.
  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern

Frist

Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie im Hessen-Finder unter der Leistungsbeschreibung "Geburtsurkunde"
 

Bitte beachten Sie außerdem das unten verlinkte  Informationsblatt bei Geburt eines Kindes - Berücksichtigung beim Lohnsteuerabzug.
 

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.