Gewerbeabmeldung
Kurzinfo
Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?
Wann?
- Jederzeit per PDF Formular
- Abholung des Formulars während der Öffnungszeiten möglich (kein Termin erforderlich)
Wie?
- PDF-Formular
- mit dem Betreff „Gewerbeabmeldung“
- per E-Mail senden an buergerservice@rodgau.de
- per Post senden an Bürgerservice / Hintergasse 15, 63110 Rodgau
- Gewerbe-Abmeldung PDF Forumlar
- Überweisung der Gebühr unter Angabe des Betreffs "Gewerbeabmeldung" an eine der Bankverbindungen
Was brauche ich dazu? (Unterlagen)
- PDF-Formular
- Gültigen Personalausweis oder Pass
- Nachweis über die entrichtete Gebühr
- Gültigen Personalausweis oder Pass
Kosten?
- Gewerbe-Abmeldung inklusive Empfangsbescheinigung 36 €
- Gewerbe-Abmeldung ohne Empfangsbescheinigung 28 €
Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.
Volltext
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Verwaltungsportal.
Ansprechpunkt
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Kosten
Für die Gewerbeabmeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Empfangsbescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbe-Abmeldung (Formular GewA 3 )
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Online Antragsverfahren des Einheitlichen Ansprechpartners Hessen
Hinweis zu den Gebühren bei einer Gewerbeanzeige
Sofern Sie die Gewerbeanzeige per Fax oder E-Mail einreichen, fügen Sie bitte den entsprechenden Überweisungsbeleg bei.
Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.