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Abfall: Wilder Müll

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wann?

  • Jederzeit online, in der Rodau-App oder per E-Mail sowie telefonisch zu den Öffnungszeiten vom Kundenservice

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Online-Service
    • Standort der Müllablagerung
    • Ggfs. Bilder der Müllablagerung
  • E-Mail
    • Standort der Müllablagerung
    • Ggfs. Bilder der Müllablagerung
  • Vor Ort
    • Standort der Müllablagerung
    • Ggfs. Bilder der Müllablagerung

Kosten?

  • Kostenfreie Meldung von illegalen Müllablagerungen

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wenn Sie »wilden Müll« melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des »wilden Mülls« ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Ansprechpunkt

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Rechtsgrundlage(n)

Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

Hinweise (Besonderheiten)

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von »wildem Müll« verantwortlich.

Verfahrensablauf

»Wilden Müll« melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Kosten

keine

Zuständige Stelle

Landesbehörden

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.