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Personalausweis Ausstellung neu wegen sonstiger Namensänderung

Kurzinfo

Wie mache ich das bei der Stadt Rodgau?

Wie?

Was brauche ich dazu? (Unterlagen)

  • Vor Ort
    • Bisheriger Personalausweis
    • Urkunde der Namensänderung

Kosten?

Allgemeine, detailliertere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie unten.

Volltext

Wenn sich Ihr Name geändert hat, ist der Personalausweis (wegen nicht mehr zutreffender Namensangabe) ungültig.  Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Voraussetzungen

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Erforderliche Unterlagen

  • Beleg der Namensänderung (Feststellungsbescheid oder Urteil)
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
  • ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel)

Kosten

22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.

13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.

Hinweise (Besonderheiten)

Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

Weitere Informationen zu Bundes-, Landes- oder allgemeinen Verwaltungsleistungen finden Sie im Verwaltungsportal Hessen.